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Brandschutz in der Bundeswehr
Im Bereich der Bundeswehr gibt es Feuerwehren mit unterschiedlichsten Aufgaben. Dabei sind die Rahmenbedingungen individuell,
die eine ständige Präsenz der Feuerwehreinsatzkräfte in den Standorten erforderlich machen. Grundsätzlich handelt es sich
um besondere Gefahren im Sinne des Brandschutzes, die dazu führen, dass der abwehrende Brandschutz nicht durch die kommunalen
Wehren übernommen werden kann und eine eigene Berufsfeuerwehr eingesetzt wird.
Diese besonderen Gefahren resultieren entweder aus dem Einsatzbetrieb (z.B. Flugplätze), den infrastrukturellen/baulichen
Gegebenheiten (z.B. Untertageanlagen) oder aus der Gefährdung durch eingelagerte oder zu bearbeitende Materialien (z.B.
Munitionsdepots).
Organistation der Feuerwehren
Die Feuerwehren sind integraler Bestandteil der militärischen Verbände/Dienststellen. Personalumfang, Ausstattung und der
konkrete Auftrag sind durch die militärischen Kommandobehörden vorgegeben und in den jeweiligen Grundsatzdokumenten
festgeschrieben (STAN = Stärke- und Ausrüstungsnachweis).
Die fachliche Führung des Brandschutzpersonals erfolgt durch das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und die
die militärischen Kommandobehörden. Dort sind in den Fachreferaten erfahrene Beamte und Soldaten eingesetzt, die diese
Aufgaben wahrnehmen. Diese Experten sind sowohl die Schnittstelle zwischen der militärischen Führung und der Truppe als auch
zwischen der zivilen Welt und der Bundeswehr. Zivile Gesetze aus dem Bereich des Brandschutzes sind für die Truppe ebenso
verbindlich wie für jede zivile Feuerwehr: Auf der Ebene des Ministeriums und der Kommandobehörden werden diese gesetzlichen
Vorgaben umgesetzt und in Form von Weisungen an die Truppe weitrergegeben.
Die Personalführung für die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes wird durch die zivile Wehrverwaltung auf Ebene der
Wehrbereichsverwaltungen wahrgenommen. Die Brandschutzsoldaten werden durch die etablierten militärischen
Kommandobehörden geführt. Die Personalführung ist verantwortlich für die dienstpostengerechten Aus- und Weiterbildung,
die Planung und Durchsetzung von Versetzungen, die Ernennung und Beförderung der Beamten und Soldaten sowie die Besoldung.
Weitere wichtige Aufgaben ist die Auswahl des Personals für Laufbahnwechsel und förderliche Maßnahmen unter Beachtung der
Auswahlkriterien einschlägiger Gesetze und Weisungen auf Grundlage von Eignung, Leistung und Befähigung.
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